Zolllager
Einordnung
Ein Zolllager ist ein Lagerverfahren, bei dem Waren unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden können, ohne dass Einfuhrabgaben sofort fällig werden.
Definition
Waren können im Zolllager gelagert, umgepackt oder für den Weitertransport vorbereitet werden. Abgaben werden erst bei Überführung in den freien Verkehr fällig, abhängig vom Verfahren.
Bedeutung für Logistik und Einkauf
Logistik kann Cashflow und Flexibilität verbessern, muss aber strenge Prozess- und Dokumentationsanforderungen erfüllen. Einkauf berücksichtigt Effekte auf Total Landed Cost und wählt geeignete Dienstleister.
Typische Anwendungsfälle
- Import mit späterer Weiterverteilung
- Re-Export ohne Einfuhrabgaben
- Bestandsaufbau vor Saisonspitzen
Abgrenzung
Zolllager ist ein Zollverfahren. Ein normales Lager hat diese zollrechtliche Funktion nicht.