Gefahrenübergang
Einordnung
Gefahrenübergang beschreibt den Zeitpunkt, an dem das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
Definition
Der Gefahrenübergang hängt von Vertragsbedingungen und Incoterms ab. Er ist relevant für Haftung, Versicherung und Reklamationsprozesse.
Bedeutung für Logistik und Einkauf
Logistik muss Übergabepunkte und Dokumentation sauber gestalten, zum Beispiel bei Verladung, Zustellung oder Abholung. Einkauf nutzt den Gefahrenübergang zur Gestaltung von Incoterms, Versicherungen, Claims-Prozessen und SLA mit Carriern.
Typische Entscheidungsfragen
- Wo liegt der Übergabepunkt, Werk, Hafen, Rampe, Kunde?
- Welche Nachweise sind erforderlich, POD, Scans, Fotos?
- Welche Versicherung deckt welche Phase der Transportkette ab?
Abgrenzung
Eigentumsübergang ist rechtlich getrennt und kann zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen als der Gefahrenübergang.