- Webinar
PPWR nach dem ersten Schock: Was jetzt wirklich dringend ist
Antworten aus dem even Webevent mit dem unabhängigen Verpackungsberater Max Haschke.
In a nutshell: Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR, und die erste Panik ist vorbei. Jetzt kommt die Realität: Die PPWR ist keine einmalige Hau-Ruck-Aktion, sondern begleitet Unternehmen über Jahre. Sie gilt ab dem ersten Karton, für B2B und B2C gleichermaßen und unabhängig von der Unternehmensgröße. Im Webevent erklärt Max Haschke, warum saubere Daten und klar geklärte Rollen in der Lieferkette jetzt wichtiger sind als Aktionismus. Er zeigt, wer im Unternehmen das Thema treiben sollte, und warum der größte Druck derzeit nicht von Kontrollbehörden kommt, sondern von den eigenen Kunden.
Rund 50 Tage nach dem Start: Wo stehen die Unternehmen, und wen betrifft die PPWR?
Max: Ganz so schlimm, wie ich dachte, ist es nicht gekommen. Die Welt dreht sich weiter, und die meisten finden langsam ihre Rolle. Jetzt kommt aber die Realitätskeule: Die PPWR war keine einmalige Hau-Ruck-Aktion im Sommer 2026, sie begleitet uns über Jahre. Beim ersten Meilenstein am 12. August ging es um eine Bestandsaufnahme der eigenen Daten und Organisation. Dazu kamen erste harte Vorgaben wie die Erzeugerkennzeichnung sowie Nachweise zu Schwermetallen und, bei Lebensmittelkontakt, zu PFAS.
Betroffen sind alle. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen B2B- und B2C-Verpackungen und keine Bagatellgrenzen. Du bist ab dem ersten Karton und der ersten Palette dabei, egal wie groß dein Unternehmen ist. Das gilt auch für das Start-up, das Marmelade aus der Garage verkauft.
Was ist jetzt der wichtigste Schritt?
Max: Die Daten glattziehen, und zwar mit Kommunikation statt Druck. Gerade herrscht Wildwuchs: Kunden fordern von Lieferanten alle Packmitteldaten an, in eigenen Excel-Formaten oder SaaS-Plattformen, teils sogar Parameter, die erst ab 2030 relevant werden. Einen einheitlichen Standard gibt es nicht, und das sorgt für viel Unmut. Die zwanzigste Nachfass-Mail mit „Sonst listen wir dich aus“ funktioniert nicht.
Man muss sich an einen runden Tisch setzen und zuerst die Rollen klären. Die können je nach Produkt und Supply Chain sogar wechseln. Eigentlich muss ich mir jede Sendung ansehen: Welchen Weg geht sie, und wer hat Einfluss auf die Verpackungsgestaltung? Erst dann weiß ich, welche Informationen ich von wem brauche, wann und in welchem Format.
Wer kümmert sich im Unternehmen darum?
Max: Bisher meist jemand aus Lager, Logistik oder Supply Chain Management, unterstützt vom Einkauf. Verpackung war ein C-Artikel, der mitlaufen und nichts kosten sollte. Das ändert sich gerade: Die Verpackung wird zum festen Bestandteil des Produkts. PPWR-Anfragen landen plötzlich im Customer Service oder Vertrieb und müssen intern an IT, Stammdatenpflege und Einkauf weitergegeben werden. Wenn diese Funktionen nicht sauber zusammenarbeiten, versanden Anfragen im Postfach-Kreislauf. Wer dagegen proaktiv kommuniziert, kann sich sogar einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Fragen aus dem Chat
Die Teilnehmenden haben im Chat viele Fragen gestellt, die Max live beantwortet hat. Die wichtigsten haben wir hier zusammengefasst.
Hinweis: Die Antworten beruhen auf Max’ fachlicher Expertise und Erfahrung und sind keine juristische Beratung. Für konkrete Einzelfälle empfiehlt er eine individuelle Beratung mit juristischer Absicherung.
Ich verwende ausschließlich gebrauchte Versandkartons weiter. Bin ich dann raus?
Max: Die großen Ziele der PPWR sind Verpackungsvermeidung und Müllreduzierung. Kartons wiederzuverwenden ist eine noble Sache. Das Problem ist die Nachweisbarkeit entlang der Lieferkette. Entscheidend ist, wann die Verpackung zum ersten Mal in Verkehr gebracht wurde. Waren die Kartons schon verpackt im europäischen Wirtschaftsraum im Umlauf, gibt es eine Lösung, mit der man aus der Verantwortung herauskommt. Das hält man dann einmal in der eigenen Dokumentation fest. Stammen die Kartons dagegen aus Containerware aus Asien, bist du als Importeur vielleicht ohnehin schon in der Pflicht. Das muss man von Fall zu Fall prüfen, und hier wird es garantiert noch Klarstellungen der EU-Kommission geben. Dokumentieren musst du aber in jedem Fall.
Als Endverbraucher sehe ich auf meinen Paketen keine Änderungen. Habe ich etwas falsch verstanden?
Max: Das hängt davon ab, welche Rolle ich im Setup habe. Die Erzeugerkennzeichnung gilt seit dem 12. August. Wer in der Erzeugerpflicht ist, muss bestimmte Informationen auf die Packmittel drucken. Für Kartons, die vor dem 12. August schon auf Lager lagen und in Verkehr gebracht wurden, gab es eine Art Bestandsschutz. Dort kann die Kennzeichnung noch über Begleitdokumente wie den Lieferschein laufen. Alles, was neu in Verkehr gebracht wird, braucht einen Unique Identifier, also eine eindeutige Materialidentifikation: Welche Wellkiste, welche Folie, welcher Kantenschutz ist das? Dazu kommt die Erzeugerkennzeichnung mit Name, Anschrift und einer digitalen Kontaktmöglichkeit, im einfachsten Fall eine E-Mail-Adresse.
Wer Standardkartons ohne eigenes Branding beim Online-Händler bestellt, ist in der Regel nicht der Erzeuger, sondern der Händler. Dann prüfe ich die Kartons und dokumentiere das intern in einem Konformitätsbewertungsverfahren. Bitte also eine Rolle rückwärts, bevor Druckbilder überarbeitet werden, und für jedes Setup genau klären, wann ich in der Erzeugerrolle bin. Die klassische Fulfiller-Rolle löst die Erzeugerrolle noch nicht aus. Ich muss nur dafür sorgen, dass ich die Verpackung nicht verschlechtere. Wer nicht umverpackt oder neu kommissioniert, ist fein raus.
Wir lassen viele Versandkartons nach Maß anfertigen. Werden wir dadurch zum Erzeuger?
Max: Wenn du definitiv vorgibst, wie die Verpackung aussehen soll, also Maße, Design oder Verschluss der Wellkiste, dann sehe ich dich klassischerweise in der Erzeugerrolle.
Gilt die PPWR auch für Unterverpackungen, zum Beispiel Plastikbeutel für Kleinteile?
Max: Ja. Mach dir Gedanken, was alles an einer Palette oder einem kleinen Paket dranhängt. Vom Etikett über die Druckfarbe bis zum Klebstoff, der das Etikett am Karton hält: Jede Komponente, die am Ende mit in den Markt geht, ist Bestandteil der Verpackung. Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Bereichen, etwa bei den Mehrwegquoten.
Wie sieht es bei pharmazeutischen Artikeln aus, und wie wird der Füllgrad berechnet?
Max: Die Füllgradberechnung kommt erst später. Konzentriert euch auf das, was seit dem 12. August gilt. Für Pharma und Medtech gibt es bereits Ausnahmen. Dort sind Verpackungsgrößen oft vorgegeben, es gibt schon viele Pflichtkennzeichnungen und wenig Platz. Die Kennzeichnung lässt sich dann auch über Begleitdokumente lösen. Die genauen Ausnahmen sind im Gesetzestext gut beschrieben.
Wie wird die Nachhaltigkeitsberechnung aussehen, und welche Daten braucht man dafür?
Max: Auch das ist noch in Arbeit, genau wie die Mindeststandards für die Recyclingberechnung. Viele sagen deshalb: Wir können ja noch gar nichts machen. Das müsst ihr auch noch nicht. Nutzt die Zeit lieber, um euer Verpackungsportfolio zu verbessern und Kosten einzusparen, damit sich die PPWR-Maßnahmen auch rechnen. Wichtig ist: Eine saubere Datenbasis ist die Voraussetzung, um später loslegen zu können.
Viele Beutelverpackungen kommen aus China. Wird die PPWR das zurückdrehen?
Max: Wer vorverpackte Ware aus einem Drittland erstmals in der EU in Verkehr bringt, ist als Importeur verpflichtet, die PPWR-Konformität sicherzustellen. Ob du die nötigen Informationen wie Konformitätserklärung oder technische Dokumentation bekommst, ist eine andere Frage. Innerhalb der 27 EU-Mitgliedsstaaten sind Lieferanten verpflichtet, die Informationen auf Anfrage bereitzustellen. Bei Lieferanten aus den USA, Taiwan oder China hast du offiziell keinen Anspruch darauf. Es sei denn, es steht in deinen Verträgen, was die wenigsten bisher haben. Sonst bleibt nur der Goodwill des Lieferanten. Prüfen musst du die Ware trotzdem.
Was genau ist „die eine Verpackung“, wenn ein Paket aus zehn Komponenten besteht?
Max: Stell dir das vor wie eine Kiste mit bunten Legosteinen. Gerade in der Ersatzteillogistik setzt sich jedes Paket anders zusammen: fünf Kartongrößen, verschiedene Füllmaterialien, kleine Beutel. Für jede Materialkomponente brauchst du einen Beleg. Du kannst für jedes einzelne Packmittel eine Konformitätserklärung vorhalten, und deine Kunden suchen sich die passenden Komponenten zusammen. Oder du bündelst immer gleiche Verpackungs-Setups. Dann verweist eine Konformitätserklärung auf weitere Erklärungen und technische Unterlagen. So kannst du für einen Karton je nach Setup auch unterschiedliche Rollen einnehmen.
Recyclinganteile, Leerraumquoten und Mehrweg kommen in den nächsten Jahren. Wie bereitet man sich darauf vor?
Max: Als Erstes die Datenbasis sauber ziehen, sodass mit wenigen Klicks erkennbar ist, welche Produkte den nächsten Meilenstein noch nicht erreichen. Wenn zum Beispiel 35 Prozent Rezyklat in bestimmten Kunststoffen verlangt werden, brauche ich eine Ampelliste. Rot heißt: kein Rezyklat oder nicht recyclingfähiges Material, hier musst du ins Tun kommen. Gelb heißt: 20 bis 25 Prozent, aber noch nicht der Sollwert. Danach geht es an die einzelnen Materialgruppen, gemeinsam mit Lieferanten, die sich dort auskennen.
Wer gut vorbereitet und mit einer klaren Agenda auf die Lieferanten zugeht, schafft eine solche Umstellung des Portfolios in etwa zwei Jahren. Das gilt auch für Mehrweg- und Leerraumquoten. 2030 klingt weit weg, aber bis ein Mehrwegkonzept steht, vergeht Zeit. Und wenn alle gleichzeitig Rezyklatprojekte starten, wird die Nachfrage nach Rezyklaten durch die Decke gehen. Ich rechne mit steigenden Kunststoffpreisen, wenn überhaupt genug Material verfügbar ist. Lieber 18 bis 24 Monate vorher Gedanken machen. Das ist kein Aktionismus, sondern Strategie.
Die Übergangsfrist ist vorbei. Wird jetzt kontrolliert, und muss ich etwas melden?
Max: Nach aktuellem Stand hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister hoheitliche Rechte bekommen und gibt die Kontrollfunktion an die Bundesländer weiter. Jedes Bundesland kann seine Kontrollbehörden selbst organisieren. Ich denke, vieles bleibt beim alten Konzept. In Bayern landet es zum Beispiel bei den Landratsämtern.
Wichtig ist aber: Der Druck kommt heute nicht von den Behörden, sondern aus dem Markt. Es sind die Kunden meiner Kunden, die bei der nächsten Ausschreibung ein Häkchen bei „PPWR-konforme Verpackung“ sehen wollen. Fehlt das, hat das kaufmännische Folgen. Du kannst bestimmte Märkte nicht mehr beliefern, Händler springen ab, oder du bist bei der nächsten OEM-Ausschreibung kein A-Lieferant mehr. Dieser Druck ist schon jetzt viel präsenter als jede Kontrollbehörde. Meine persönliche Einschätzung: Die Kontrollen werden etwa Mitte nächsten Jahres richtig losgehen.
Fazit
Die PPWR ist kein Projekt mit Enddatum, sondern eine Daueraufgabe. Wer jetzt seine Daten sauber aufbaut, die Rollen in der Lieferkette für jedes Setup klärt und intern festlegt, wer das Thema verantwortet, ist für die nächsten Meilensteine gut aufgestellt. Statt Aktionismus empfiehlt Max Haschke strategisches Vordenken. Gerade bei Rezyklatquoten, Leerraum und Mehrweg lohnt es sich, 18 bis 24 Monate vorher zu starten, bevor Material knapp und teuer wird.
Du willst tiefer einsteigen? In unserer Webinar-Reihe zu PPWR und Verpackungsautomatisierung geht es weiter: mit dem Business Case, Nachhaltigkeitskennzahlen und der technischen Umsetzung. Alle Termine und Aufzeichnungen findest du hier.